
Die besten Tipps und Tricks gegen Reiseübelkeit
10. Juli 2025Im Urlaub erreichbar sein? Diese Regeln gelten!


(Juli 2025) Es ist bestimmt vielen schon so gegangen: kaum ein paar Tage im Urlaub, läutet schon das Handy: die Chefin oder ein Arbeitskollege ist mit einer ganz kurzen aber ganz dringenden Frage dran. Da ist die Urlaubsentspannung schnell wieder dahin. Muss ich in diesem Fall abheben? Oder auf eine E-Mail vom Chef reagieren? Wir erklären euch hier im Detail, inwiefern ihr im Urlaub erreichbar sein müsst… oder auch nicht.
Ganz grundsätzlich gilt: NEIN!
Nein, ich muss im Urlaub nicht erreichbar sein. Ich muss nicht abheben, wenn der Chef im Urlaub oder in der Freizeit anruft. Urlaub und freie Tage sind dazu da, um zu entspannen und abzuschalten – und das sollte ich am besten auch mit meinem Smartphone machen, einfach abschalten.
Wenn ich doch abhebe…
Viele Arbeitnehmer:innen heben im Urlaub doch ab, auch wenn sie das nicht müssen. Manche weil sie vor dem/der Chef/in gut da stehen wollen, manche weil sie Angst um ihren Job haben. Wer sich dazu entschließt im Urlaub erreichbar zu sein, sollte die Zeit begrenzen, rät die Gewerkschaft, z.B. 15 Minuten E-Mails beantworten und Nachrichten abhören in der Früh und dann das Handy wieder ausschalten.
Diese Ausnahmen gibt es
In der Freizeit muss ich nur dann erreichbar sein, wenn ausdrücklich Rufbereitschaft vereinbart wurde. Die wird aber vorab fixiert und kann mir nicht mitten im Urlaub einfach aufgedrückt werden. Die Rufbereitschaft darf außerhalb der Dienstzeit für 10 Tage pro Monat vereinbart werden. Weil aber Rufbereitschaft und Erholung nichts miteinander zu tun haben, darf die nicht während eines Urlaubs vereinbart werden.
Was tun, wenn ich doch kontaktiert werde?
Für die meisten ist es selbstverständlich im Urlaub oder in der Freizeit kurz ein Telefonat entgegenzunehmen. Die wenigen Minuten nehmen die meisten einfach hin und sehen sie nicht als Unterbrechung ihrer Ruhezeit – genau sind sie aber. Das Telefonat gilt als Arbeitszeit und jede in der Freizeit geleistete Arbeitsstunde muss abgegolten werden. Arbeitsrechtsexperten raten deswegen: Arbeitszeit detailliert aufzeichnen, vor allem wenn ihr mobil bzw. im Home Office arbeitet.
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