1. Allgemeines

1.1. LIFE RADIO Tirol bietet im Rahmen der verfügbaren Sendezeit unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Preisliste und ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung an, im Hörfunkprogramm des Radiosenders LIFE RADIO Tirol, Werbungsaufträge entgegenzunehmen und auszuführen. Darüber hinaus bietet LIFE RADIO Tirol an, selbst Spotproduktionen entsprechend dem Auftrag des Auftraggebers durchzuführen. Die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Homepage von LIFE RADIO Tirol unter www.liferadio.tirol kundgemacht.

1.2. Angebote von LIFE RADIO Tirol zur Ausstrahlung von Werbesendungen sind freibleibend. Jede Ausstrahlung einer Werbesendung durch LIFE RADIO Tirol setzt die rechtzeitige schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber voraus. Sendungsaufträge kommen nach schriftlicher Annahme durch LIFE RADIO Tirol oder durch Ausstrahlung der Werbesendung zustande. Auftragsänderungen und Nebenabreden bedürfen jedenfalls der Schriftform.

1.3. LIFE RADIO Tirol behält sich vor, die Annahme von Sendungsaufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. LIFE RADIO Tirol ist darüber hinaus berechtigt auch rechtsverbindlich angenommene Sendungsaufträge wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, ihrer technischen Qualität, häufiger Wiederholungen oder aus anderen Gründen, insbesondere wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder zu verstoßen scheint sowie wenn die Ausstrahlung der Werbesendung LIFE RADIO Tirol aus anderen Gründen nicht zumutbar ist, abzulehnen. Bei bereits erfolgter Bezahlung der Werbesendung durch den Auftraggeber hat dieser lediglich einen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Entgelts abzüglich einer pauschalen Aufwandsentschädigung für LIFE RADIO Tirol in der Höhe von 5 % des bezahlten Entgelts. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind jedenfalls ausgeschlossen.

1.4. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Rundfunk erforderliche Urheber-, Leistungsschutz und sonstige Rechte an der Werbesendung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt diesbezüglich LIFE RADIO Tirol von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, LIFE RADIO Tirol die für die Abrechnung mit den Gesellschaften, die in Österreich und weltweit die diversen Leistungsschutzrechte wahrnehmen, notwendigen Angaben, insbesondere Produzent, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik schriftlich mitzuteilen. Fehlen diese Angaben, wird davon ausgegangen, dass bei der Herstellung der Sendeunterlagen keine gebührenpflichtige(n) Musik, Texte oder Industrietonträger verwendet worden sind. Für Ansprüche Dritter aus Urheber-, Wettbewerbs, Medienrechtsverletzungen, etc. und sonstiger Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit Werbesendungen haftet ausschließlich der Auftraggeber und hat dieser LIFE RADIO Tirol im Falle der Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten.

2. Werbesendungen

2.1. Die vereinbarten Sendezeiten werden von LIFE RADIO Tirol nach Möglichkeit eingehalten. LIFE RADIO Tirol übernimmt keine Gewähr für die Ausstrahlung der Werbesendungen in bestimmten Werbeblöcken, innerhalb einer Zeitzone oder in einer bestimmten Reihenfolge. Konkurrenzausschluss kann nicht vereinbart werden.

2.2. Die Sendeunterlagen müssen LIFE RADIO Tirol spätestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Ausstrahlungstermin vorliegen. Nicht entsprechende Tonträger können von LIFE RADIO Tirol abgelehnt werden. Werden Sendeunterlagen nicht rechtzeitig geliefert oder von LIFE RADIO Tirol aus technischen oder sonstigen qualitativen Gründen nicht angenommen oder wurden Sendeunterlagen mangelhaft oder falsch gekennzeichnet und unterbleibt aus diesen Gründen die Ausstrahlung der Werbesendung oder wird die Werbesendung aus diesen Gründen falsch ausgestrahlt, so bleibt der Auftraggeber zur Bezahlung der vereinbarten Sendezeit verpflichtet. Für die Empfangsqualität und die Reichweite des Senders (Empfangsgebiet) wird keine Haftung übernommen.

2.3. LIFE RADIO Tirol behält sich die Verschiebung von Werbesendungen und die Ausstrahlung zu einem anderen Zeitpunkt für den Fall kurzfristiger Änderungen des vorgesehenen Programmablaufs, insbesondere wegen aktueller Geschehnisse (z.B. Sportübertragungen oder Ereignisse ähnlicher Bedeutung) ausdrücklich vor.

2.4. Muss eine Werbesendung aus programmtechnischen oder sonstigen Gründen, insbesondere aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, richterlicher oder behördlicher Verfügungen, wegen Streik oder höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Natureinflüssen wie Blitzschlag, Hagel etc. ausfallen, wird die Werbesendung nach Wahl von LIFE RADIO Tirol – nach Möglichkeit innerhalb derselben Tarifzone – nachgeholt oder dem Auftraggeber ein allenfalls bereits geleistetes Entgelt gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen LIFE RADIO Tirol – aus welchem Grund auch immer – sind ausgeschlossen.

2.5. Der Auftraggeber hat die ausgestrahlte Werbesendung unverzüglich auf ihre Vertragsmäßigkeit zu überprüfen und LIFE RADIO Tirol alle erkennbaren Mängel spätestens binnen 1 Woche oder vor der Ausstrahlung seiner nächsten Werbesendung – je nachdem was früher eintritt – anzuzeigen, widrigenfalls die Ausstrahlung als genehmigt gilt. Erkennt LIFE RADIO Tirol den Mangel an, wird die beanstandete Werbesendung einmalig kostenfrei in auftragsgemäßer Form wiederholt. Dies gilt nicht für den Veranstaltungskalender. Weitere Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht.

2.6. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Sendematerial endet für LIFE RADIO Tirol drei Monate nach Ausstrahlung der letzten Werbesendung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung schriftlich getroffen worden ist. Tonträger lagern in dieser Zeit auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Rücksendung des Sendematerials an den Auftraggeber erfolgt nur nach schriftlicher Aufforderung durch diesen und auf seine Kosten und Gefahr.

2.7. Verletzt der Auftraggeber, der Werbungstreibende oder deren Erfüllungsgehilfen eine Vertragspflicht, so hat der Auftraggeber LIFE RADIO Tirol den hierdurch verursachten Schaden zu ersetzen und ist LIFE RADIO Tirol von allfälligen Ansprüchen Dritter klag- und schadlos zu stellen. Dies gilt auch für die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

2.8. Die Haftung von LIFE RADIO Tirol für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Hindernisse entgegenstehen, ist die Haftung von LIFE RADIO Tirol im Einzelfall jedenfalls mit dem jeweiligen Auftragswert beschränkt.

3. Tarife und Zahlungen

3.1. Der Preis für die Ausstrahlung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der schriftlichen Annahme des Sendeauftrages gültigen Preisliste und der anlässlich der Sendung ermittelten Sendezeit. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich Steuern, Abgaben und Gebühren.

3.2. Aufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Jahres abgerechnet. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingebucht hat. Der Einschaltzeitpunkt muss LIFE RADIO Tirol vom Auftraggeber so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass die Ausstrahlung bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist. Wird das auf ein Kalenderjahr vereinbarte Auftragsvolumen vom Auftraggeber nicht rechtzeitig disponiert, ist er verpflichtet LIFE RADIO den daraus resultierenden Schaden pauschal mit 20 % des auf das Kalenderjahr vereinbarten Auftragsvolumens zu ersetzen. LIFE RADIO Tirol behält sich die Geltendmachung eines allenfalls höheren Schadens ausdrücklich vor. Das Auftragsvolumen reduziert sich hierdurch nicht. Ist LIFE RADIO Tirol eine Stornierung oder Verschiebung des Ausstrahlungstermins technisch nicht möglich, können hieraus gegenüber LIFE RADIO Tirol keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Auftraggeber bleibt zur Gegenleistung verpflichtet.

3.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Rechnungen für Aufträge als Sammelrechnung zweimal pro Monat erstellt und sind binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. In Einzelfällen behält sich LIFE RADIO Tirol jedoch vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Sämtliche Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. Rechnungsreklamationen können nur vor Ablauf des Fälligkeitsdatums anerkannt werden. Die Reklamation muss jedenfalls schriftlich erfolgen.

3.4. Bei Zahlungsverzug ist LIFE RADIO Tirol berechtigt, die weitere Durchführung des Auftrages zurückzustellen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht. Bei Zahlungsverzug wird das vereinbarte Gesamtauftragsvolumen sofort fällig, unabhängig davon ob und in welchem Umfang dieses gesendet wurde. Erfolgt eine Zahlung des Auftragsgebers trotz Nachfristsetzung durch LIFE RADIO Tirol nicht, so kann  LIFE RADIO Tirol von der weiteren Durchführung des Auftrages zurücktreten. LIFE RADIO Tirol behält sich ausdrücklich vor, den dadurch entstandenen Schaden gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

3.5. Im Falle des Zahlungsverzuges ist LIFE RADIO Tirol zudem berechtigt, sämtliche dadurch verursachte Kosten – welcher Art auch immer – sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen; ein allfälliger höherer Zinsschaden oder Kursverlust ist LIFE RADIO Tirol zu ersetzen.

3.6. Aus wichtigem, vom jeweils anderen Vertragspartner zu vertretenden Grund kann jeder Vertragspartner mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass LIFE RADIO Tirol die Leistung bereits erbracht hat. LIFE RADIO Tirol ist im Falle eines in seiner Sphäre eingetretenen wichtigen Grundes verpflichtet, dem Auftraggeber das auf die ausgefallene(n) Werbesendung(en) allenfalls bereits bezahlte Entgelt zurückzuzahlen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegenüber LIFE RADIO Tirol bestehen nicht.

3.7. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie einen Befähigungsnachweis erbringen und sie den Auftraggeber werblich beraten oder eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können – eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % auf die Netto-Auftragssumme des Auftraggebers. Agenturvergütungen werden nur gewährt, wenn die Agentur selbst Auftraggeber ist und wenn die Vergütung daraus ihre Unkosten deckt. Ist dies nicht der Fall, insbesondere bei teilweiser oder gänzlicher Weitergabe an den Werbetreibenden, behält sich LIFE RADIO Tirol eine entsprechende Kürzung der Mittlerprovision vor.

4. Schlussbestimmungen

4.1. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auch der auf deren Grundlage abgeschlossenen Verträge lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

4.2. Jede Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der auf deren Grundlage abgeschlossenen Verträge zwischen LIFE RADIO Tirol und dem Auftraggeber bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine besonderen Formvorschriften vorgesehen sind, wird dem Schriftlichkeitserfordernis jedenfalls auch durch Telefax entsprochen.

4.3. Für sämtliche auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge sowie für alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertrages ergebenden Ansprüche wird die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechtes mit Ausnahme der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes vereinbart.

4.4. Erfüllungsort ist Innsbruck. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen bzw. abzuschließenden Vertrages wird das für A-6020 Innsbruck/Österreich jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart. LIFE RADIO Tirol behält sich jedoch das Recht vor, den Vertragspartner an einem anderen in- oder ausländischen Gerichtsstand zu belangen.

Regionalradio Tirol GmbH
FN 293405 d, Landesgericht Innsbruck
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