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4. März 2024Neuer Monat, neue Regeln: Das ändert sich ab März in Tirol


(01.03.2024) Mit dem Start in den März gibt es auch in Tirol mehrere Änderungen und Neuerungen. Unter anderem gibt es strengere Regeln für Raser und für viele Tirolerinnen und Tiroler gibt es Geld. Was neu ist im März, erklären wir euch hier im Detail.
Polizei kann Autos von Rasern beschlagnahmen
Ab 1. März tritt das neue Raserpaket in Kraft, das härtere Strafen für Raser beinhaltet. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h im Ortsgebiet bzw. 70 km/h außerorts beschlagnahmt die Polizei das Auto. Was dann passiert, hängt davon ab, ob der Fahrer/die Fahrerin bereits Raserdelikte zu Buche stehen hat und ob wirklich der Besitzer am Steuer gesessen ist. Gibt es bereits Delikte, kann die Bezirkshauptmannschaft das Fahrzeug versteigern lassen. Wenn noch keine Delikte vorliegen, wird das Auto erst ab Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h im Ortsgebiet bzw. 90 km/h außerorts versteigert.
Wenn das Auto dem Fahrer nicht selbst gehört, kann die Polizei Fahrzeuge für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmen. Versteigert werden darf das betroffene Fahrzeug aber nicht, sondern dem eigentlichen Besitzer zurückgegeben. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen bekommt der Lenker/die Lenkerin ein lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug.
Führerscheinabnahme einheitlich
Auch beim Führerscheingesetz gibt es Änderungen: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40km/h innerorts bzw. 50km/h außerhalb des Ortgebiets ist dann der Führerschein jedenfalls vorläufig abzunehmen. Bisher hat der einschreitende Polizist darüber entschieden.
TIWAG zahlt Energiekosten zurück
Ab März beginnt die TIWAG zu hohe Stromkosten zurück zu bezahlen. Die betroffenen Kundinnen und Kunden werden über ihren Anspruch informiert. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Stromverbrauch des Haushalts. Laut Arbeiterkammer beträgt die maximal mögliche Gutschrift bis zu 1.000 Euro. Die Details zu den TIWAG Rückerstattungen findet ihr hier.
Zuschuss auch bei Wohn- und Heizkosten
Ab 1. März kann auch der so genannte Tirol Zuschuss des Landes beantragt werden. Dieser Zuschuss soll Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Heiz- und Wohnkosten unterstützen. Ausgezahlt wird er in zwei Tranchen – Der Wohnkostenzuschuss wird ab März ausgezahlt, der Heizkostenzuschuss mit Beginn der Heizsaison 2024, im Herbst. Für einen Alleinerziehenden Elternteil mit zwei Kindern mit weniger als 2250 Euro Nettoeinkommen im Monat gibt es beispielsweise 800 Euro Tirol Zuschuss.
Hier könnt ihr den Zuschuss berechnen und beantragen.
WhatsApp öffnet sich
Ab März ist es möglich, ohne eigenes WhatsApp-Konto Personen via WhatsApp zu kontaktieren. Diese Richtlinie geht von der EU aus und soll bewirken, dass die Nachrichtenmarktgeber Meta, Google, Apple und Co. eingedämmt werden. So können User z.B. vom Nachrichtendienst Telegram aus Whatsapp Nutzer kontaktieren.