Darüber wird aktuell in Tirol und ganz Österreich intensiv diskutiert: Eine neue Paketsteuer soll in Österreich für Online-Bestellungen eingeführt werden. Wie hoch die neue Abgabe ausfallen soll, wer sie bezahlen muss und welche Auswirkungen das auf Konsument:innen hat – hier gibt es die wichtigsten Antworten einfach erklärt.
Was genau ist die Paketsteuer?
Die Paketsteuer ist eine zusätzliche Abgabe von zwei Euro pro Paket. Damit will die österreichische Bundesregierung auf den starken Boom im Online-Handel reagieren. Gleichzeitig sollen mit den Einnahmen andere Entlastungsmaßnahmen finanziert werden, etwa die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Lebensmittel. Laut aktuellen Berechnungen könnte die neue Paketsteuer dem Staat rund 280 Millionen Euro pro Jahr einbringen.
Wen betrifft die neue Abgabe?
In erster Linie betrifft die Paketsteuer große Online-Plattformen, wie z.B. Amazon, Temu oder Shein, konkret Unternehmen, die im Versandhandel über 100 Millionen Euro jährlich umsetzen. Sie müssen pro Paket zahlen, dass sie an Endverbraucher im Inland schicken. Außerdem betrifft die Paketsteuer auch kleinere österreichische Unternehmen, wenn sie über die großen Online Plattformen und Marktplätze ihre Produkte anbieten, auch wenn sie die 100 Millionen Euro Marke nicht erreichen.
Wer zahlt die Paketsteuer?
Offiziell soll die Paketsteuer von den Versandunternehmen getragen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass viele Plattformen die zusätzlichen Kosten zumindest teilweise an die Kundschaft weitergeben werden – etwa durch höhere Versandkosten oder steigende Produktpreise.
Wann kommt die Paketsteuer in Österreich?
Geplant ist die neue Paketsteuer aktuell ab 30. September. Ganz fix sind aber Datum und Inhalte noch nicht, die neuen Regeln sind aktuell in Begutachtung.
Es gibt aber mehrere Ausnahmen!
Die geplante Paketsteuer soll aber nicht bei allen Arten von online-Shopping anfallen. Aktuell ist geplant, dass zum Beispiel click & collect (also online bestellen, vor Ort abholen) nicht unter die Paketsteuer fällt. Genauso ist die Paketsteuer nicht zu bezahlen, wenn im Geschäft geshoppt, die Ware aber dann zugeschickt wird.