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30. Juni 2025Das ist neu ab Juli 2025


Im Juli wird heuer einiges teurer. Das liegt daran, dass viele Gebühren steigen, weil der Staat sparen muss. Die höheren Gebühren sollen hunderte Millionen zusätzlich in die Staatskasse spülen. Wir haben euch die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Amtliche Dokumente
Bei vielen Behördengängen müssen wir künftig tiefer in die Tasche greifen. Ein neuer Reisepass kostet etwa künftig 112€ statt wie bisher 75,90€, beim Personalausweis sind ab sofort 91€ fällig (bisher 61,50€). Auch rund ums Auto steigen die Gebühren. Fürs Ausstellen eines neuen Führerscheins auf 90€ (bisher 60,50€). Ein Fahrzeug neu zuzulassen kostet künftig 265€ statt bisher 210€. Und auch die E-Card wird teurer. Hier steigt sie Servicegebühr auf 25€ (bisher 13,80€).
Zigaretten
Auch RaucherInnen müssen jetzt ab Juli zum Teil mehr Geld hinlegen. Für viele Zigarettenmarken steigen wieder die Kosten, um bis zu 20 Cent pro Packung. Hintergrund ist, dass die Tabaksteuer steigt und deshalb viele Hersteller bei den Preisen nachschärfen.
Rahmenbedingungen für Kredite
Die oft kritisierte Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) ist mit 1. Juli Geschichte. Die Verordnung war umstritten, weil sie für Kredite teils sehr strenge Rahmenbedingungen gebracht hat. Allerdings dürfte es trotzdem nicht wirklich einfacher werden, einen Kredit zu bekommen. Obwohl die KIM-Verordnung fällt, hat die Finanzmarktaufsicht den Banken empfohlen, weiterhin die strengen Rahmenbedingungen beizubehalten.
Röntgenbilder in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA
Niedergelassene ÄrztInnen müssen Labor- und Radiologiebefunde und auch die dazugehörigen Bilder künftig in der ELGA speichern. Das betrifft auch MRT oder CT-Bilder. So sollen Patientinnen und Patienten jederzeit ihre Befunde einsehen können.
Krankentransporte
Bei Krankentransporten ist künftig ein Selbstbehalt fällig. Wie hoch der ausfällt, hängt von der Art des Transportes ab. Wer etwa regelmäßig zur Therapie muss, dafür aber keine Begleitung durch Sanitäter braucht und zB mit Taxi oder Fahrdienst unterwegs ist, muss 7,55€ zahlen (Höhe der Rezeptgebühr). Bei Fahrten mit Begleitung durch Sanitäter, etwa im Tragstuhl oder liegend, ist das Doppelte (15,10€) fällig.