
Semesterferien: So werden sie zum Highlight
9. Februar 2023Olympia schauen im Job: Vorher abklären statt Risiko eingehen


Während der Olympischen Winterspiele in Italien fiebern viele mit. Da die meisten Bewerbe untertags stattfinden, ist das Interesse groß – auch während der Arbeitszeit. Wichtig ist aber, schon vorab zu klären, was im Betrieb erlaubt ist! Unerlaubtes Zuschauen kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Bis hin zur Entlassung.
Fernsehen am Arbeitsplatz: Meist nicht erlaubt
Grundsätzlich ist Fernsehen während der Arbeitszeit in den meisten Betrieben nicht erlaubt. Wer Olympia im Büro verfolgen möchte, muss dafür die ausdrückliche Zustimmung der Vorgesetzten einholen. Heimliches Zuschauen oder eine dadurch beeinträchtigte Arbeitsleistung kann ernsthafte Folgen haben.
Anders ist die Situation in Betrieben, in denen ein Fernseher während der Arbeitszeit generell läuft – etwa in Lokalen oder Wettbüros. Hier ist keine zusätzliche Erlaubnis nötig, solange die Arbeitsleistung nicht unter der Ablenkung leidet.
Radio hören: Nur wenn die Arbeit nicht leidet
Ist Radiohören während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Olympiabewerbe auch darüber mitverfolgt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Arbeit weiterhin ordnungsgemäß erledigt wird. Kommt es durch das Mithören zu Leistungseinbußen, kann auch das problematisch werden.
Internet und Livestreams: Ergebnisse ja, Rennen eher nein
Ist die private Internetnutzung im Betrieb gestattet, dürfen Arbeitnehmer:innen Ergebnisse oder kurze Updates online abrufen. Das Verfolgen ganzer Rennen per Livestream während der Arbeitszeit ist aber kritisch, da die volle Arbeitsleistung dabei kaum erbracht werden kann. Zusätzlich kann intensives Streaming die betrieblichen Server belasten.
Urlaub und Alkohol: Keine Sonderregeln für Olympia
Wer Urlaub nehmen möchte, um die Spiele live vor Ort oder zu Hause zu verfolgen, muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Einseitiger Urlaubsantritt ist nicht zulässig.
Auch beim Alkoholkonsum gelten keine Ausnahmen: Besteht ein Alkoholverbot im Betrieb, dann gilt dieses uneingeschränkt – auch während sportlicher Großereignisse.
Fazit: Die Begeisterung für Olympia ist groß, doch am Arbeitsplatz gelten klare Regeln. Wer rechtzeitig nachfragt und sich daran hält, kann Probleme vermeiden und die Spiele unbeschwert genießen. So bleibt mehr Zeit für völlig unbeschwertes Daumendrücken 😉



