
Plasmaspenden – so könnt ihr helfen!
7. Oktober 2025Koffer weg – und jetzt?


Der Urlaub war schön und entspannend – und dann das: bei der Gepäckausgabe ist der eigene Koffer nicht dabei. Wo er genau ist und wann er konkret am richtigen Zielflughafen ankommt, ist im ersten Moment oft nicht klar. So geht es aktuell auch Lea Singer von den Life Radio Fürhstartern. Leider hat sie ihren Koffer nach dem Urlaub noch nicht wieder gesehen. Welche Rechte und Pflichten ihr habt, wenn plötzlich der Koffer weg ist, das erklären wir euch hier.
Verlust melden
Egal ob das Gepäck verloren gegangen ist, verspätet oder beschädigt ankommt: in einem ersten Schritt müsst ihr euren Verlust direkt der betroffenen Fluggesellschaft melden. Am besten rasch, hier gelten Fristen: verspätetes/verlorenes Gepäck muss innerhalb von 21 Tagen ab Übergabe gemeldet werden, beschädigtes Gepäck innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt. Am besten ist, ihr wendet euch noch am Flughafen direkt an die Fluglinie und meldet euer Problem. Wer die Fristen versäumt, verliert seine Ansprüche, warnt der ÖAMTC.
Anspruch auf Ersatz
Je nachdem, wie viel verspätet der Koffer ankommt (oder auch gar nicht) sind die Ansprüche unterschiedlich: ist der Koffer am nächsten Tag bereits da, müssen Betroffene deutlich weniger kaufen als bei längerer Verspätung, bei Geschäftsreisen sind andere Kleider nötig als bei einem Badeurlaub, etc. Zu angemessenen Preisen dürfen Geschädigte die benötigten Artikel kaufen, wichtig: Rechnung aufbewahren, sie sind die Grundlage für die Rückerstattung. Oft geben Fluglinien auch so genannte „overnight kits“ mit den wichtigsten Toilettenartikeln und Kleidungsstücken aus.
Finanzielle Entschädigung
Laut Ministerium für Konsumentenschutz haftet die betroffene Fluglinie aktuell für verlorenes Gepäck mit bis zu 1580 Euro. Oft bekommen Betroffene das Geld für Toilettenartikel komplett zurück. Für Kleidung gibt es oft aber nur die Hälfte, weil die Neue noch verwendet werden kann, wenn der verspätete Koffer dann doch angekommen ist.
Tipps der Konsumentenschützer
Um böse Überraschungen zu vermeiden, raten die Konsumentenschützer: Wertvolles oder schwer Ersetzbares am besten im Handgepäck mitnehmen. Wer Luxusartikel oder Ähnliches transportiert, sollte eine Reisegepäckversicherung abschließen. Es ist auch möglich, den wertvollen Inhalt eines Koffers vorab bei der Airline zu deklarieren, damit besonders darauf geachtet wird – in diesem Fall ist aber oft ein Aufpreis nötig.