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3. Juli 2025Ferialjob – das müsst ihr wissen


Viele Jugendliche machen in den Sommerferien die ersten Schritte in der Arbeitswelt. Egal ob Ferialjob oder Praktikum – es gibt genaue Regeln, wer arbeiten darf und unter welchen Bedingungen. Die sollen verhindern, dass Jugendliche als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden.
Mindestalter und Arbeitszeiten
Arbeiten dürfen Jugendliche ab dem 15. Geburtstag, die die Schulpflicht erfüllt haben. Pro Tag sind maximal 8 Stunden Arbeitszeit erlaubt, pro Woche maximal 40. Außerdem ist nach viereinhalb Stunden Arbeit eine Pause vorgeschrieben.
Bezahlung
Ein Ferialjob muss fail bezahlt sein! Mindestens nach dem Kollektivvertrag der jeweiligen Branche. Allerdings zahlt ihr bei Sommerjobs häufig Lohnsteuer, obwohl der Lohn den Jahresfreibetrag nicht überschreitet. Zu viel gezahlte Steuern könnt ihr euch dann mit der Arbeitnehmerveranlagung wieder zurückholen.
Unterschied Ferialjob – Praktikum
Ein Ferialjob muss bezahlt sein, Praktika können unbezahlt sein. Der Unterschied liegt in der Tätigkeit. Bei einem Pflichtpraktikum, das etwa von der Schule vorgeschrieben ist, geht’s hauptsächlich ums Lernen. Praktikanten müssen nicht zwingend mitarbeiten. Beim Ferialjob hingegen schon. Hier geltet ihr als ArbeitnehmerIn, müsst Anweisungen befolgen und Leistungen erbringen, seid in Arbeitsabläufe eingebunden. Dafür stehen euch Lohn, Sozialversicherung, etc. zu.
Last Minute?
Viele Betriebe vergeben schon ab Frühjahr Ferialstellen. Laut Gewerkschaft gibt es aber auch jetzt noch offene Stellen. Gastronomie, Tourismus oder Handel suchen auch oft kurzfristig noch Personal. Wenn ihr noch auf der Suche seid, checkt gängige Jobportale oder schickt Bewerbungen direkt an Betriebe.
Genauere Infos findet ihr bei der Arbeiterkammer oder beim InfoEck der Generationen.