(14.11.2021)
Seit Montag 15.11. gelten in ganz Österreich neue Regeln für Ungeimpfte. Vorerst gültig bis 25.11.
Der neue Lockdown betrifft rund 2 Millionen Österreicher, in Tirol dürften es rund 150.000 Personen sein. Betroffen sind Menschen, die über kein gültiges Impfzertifikat verfügen und nicht nachweisen können, in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion überwunden zu haben.
Ja, das ist eingeschränkt möglich. Es muss zumindest einer der folgenden Gründe vorliegen:
Ja. Wer etwa „an den Kontrollen nicht mitwirkt“, dem drohen bis zu 1.450 Euro Strafe, sagt Innenminister Nehmammer. Sollten Kunden ohne 2-G-Nachweis im Handel erwischt werden, drohen Strafen bis zu 500 Euro. Für den Betreiber bis zu 3.600 Euro. Wenn die 3G Regel am Arbeitsplatz nicht korrekt umgesetzt wird, drohen dem Arbeitnehmer 500 Euro Strafe. Dem Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.
Der Lockdown für Ungeimpfte hat keine Auswirkungen auf die Schulen. Denn: Ausbildungszwecke gelten als einer der Ausnahmegründe vom Lockdown. Aber auch an den Schulen gelten ab Montag 15.11. verschärfte Regeln. Es gilt wieder eine zweiwöchige „Sicherheitsfrist“ wie bereits zu Schulbeginn. Das heißt: Alle (auch geimpfte oder genesene) Schulkinder müssen 3x pro Woche einen Corona-Test machen. Zumindest einer dieser Tests muss ein PCR-Test sein.
An den Oberstufen müssen Schüler und Lehrer auch im Unterricht eine FFP2-Maske tragen.
Es finden auch keine Schulveranstaltungen mehr statt. Konferenzen oder Elternsprechtage werden nur mehr online abgehalten.
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