
Die neuen Coronaregeln – das gilt im Herbst
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21. September 2021Das sind die Corona-Regeln für den Winter


(20.9.2021)
Die gute Nachricht: Skifahren wird im kommenden Winter möglich sein! Auch Weihnachtsmärkte wird es geben. Die schlechte Nachricht: Das alles findet unter strengen Regeln statt. Welche – das haben wir hier für euch zusammengefasst.
Skifahren soll im Winter 2021/22 für Einheimische wie auch Touristen möglich sein. Für Geimpfte und Genesene soll es dabei auch „kaum Einschränkungen“ geben, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.
Die Regeln in den Seilbahnen
- Zutritt nur mit 3-G-Regel
- Kontrolle der 3-G-Regel beim Kauf der Karte (Wochen- und Saisonkarten nur für Geimpfte und Genesene)
- In Seilbahnen ist zudem eine FFP2 Maske zu tragen
- Kinder unter 12 Jahren müssen keinen 3-G-Nachweis erbringen
- Es gibt keine Abstandsregeln
- Es gibt keine Kapazitätsgrenzen
- Apres-Ski soll möglich sein, allerdings unter strengen Regeln
Die Regeln für Apres-Ski
Die Regeln für Apres-Ski sind generell an die Regeln der Nachtgastro angelehnt. Hier kommt der Stufenplan je nach Auslastung der Intensivbetten zum Tragen.
- Stufe 1 (Auslastung 10 %)
- Seit 15.9. bereits gültig
- Antigentests sind nur mehr 24 Std. gültig
- FFP2 statt MNS verpflichtend (in Bereichen, wo Maskenpflicht gilt)
- Stufe 2 (Auslastung 15 %)
- Selbsttests sind nicht mehr als 3-G-Nachweis zulässig
- Nachtgastro und Apres-Ski nur noch für Geimpfte oder Genesene
- Stufe 3 (Auslastung 20 %)
- Antigentests sind generell nicht mehr gültig
- Zutritt auch zur Seilbahn nur mehr für Geimpfte oder Genesene. Oder mittels PCR-Test
Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter fordert, dass die Bezirkshauptmannschaften oder Gemeinden die Sperrstunde von Apres-Ski Lokalen eigenständig vorziehen können. Als Beispiel nennt er ein Apres-Ski Lokal, welches um 18 Uhr für den Apres-Ski Betrieb schließt. Um dann ab 20 Uhr wieder für den Restaurant Betrieb zu öffnen.
Ausblick: Weihnachtsmärkte
Auch Weihnachts- und Adventsmärkte sollen im kommenden Winter möglich sein. Auch hier wird die 3-G-Regel zum Tragen kommen, sagt Ministerin Köstinger. An einer „praktikablen Umsetzung“ werde aktuell noch gearbeitet. Für die Planungssicherheit lautet die Botschaft aber schon jetzt: Adventmärkte werden stattfinden können.