Konzerte, Theater und sonstige Kulturveranstaltungen sind ab Freitag (29.5.) wieder erlaubt! Wie zu erwarten, nur unter bestimmten Auflagen. Wie diese aussehen, haben Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (beide GRÜNE) heute bekannt gegeben. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für euch zusammengefasst.
- Ab Freitag sind Veranstaltungen für bis zu 100 Besucher erlaubt. Diese Zahl bezieht sich ausschließlich auf das Publikum. Künstler auf der Bühne und Personal der Organisation werden hier nicht mitgerechnet.
- Es gilt auch im Kulturbereich das Motto: mindestens 1 Meter Abstand. So soll zB ein Sitzplatz zwischen den Besuchern frei bleiben. Insgesamt ergibt das ein sogenanntes „Schachbrettmuster“, wie Staatssekretärin Mayer heute erklärt.
- Es soll aber auch ein gemeinsames Kulturerlebnis möglich sein. Sprich: wie in der Gastronomie dürfen Menschen aus dem selben Haushalt oder auch bis zu vier Erwachsene direkt nebeneinander sitzen.
- Wenn der Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, so ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Ab 1. Juli sind im Indoor Bereich Veranstaltungen mit bis zu 250 Sitzplatz-Besuchern (Outdoor bis zu 500 Personen) erlaubt. Bei Open Airs besteht keine Maskenpflicht.
- Ab 1. August sind im Indoor Bereich Veranstaltungen mit bis zu 500 Sitzplatz-Besuchern erlaubt. Bis zu 1.000 Indoor-Besucher sind erlaubt, wenn hierfür eine spezielle Genehmigung vorliegt. Im Freien sind mit so einer Genehmigung bis zu 1.250 Besucher erlaubt.
- Kinos öffnen etwas später. Aktuell wird hier der 1. Juli als Öffnungstermin für Kinos genannt.